Unterlagen zum Vortrag zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Hinweis zum Informationsabend "Wie sorge ich richtig vor?" (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung) mit Thorsten Siefarth am 14.11.2024 in Karlsfeld
Infoabend "Wie sorge ich richtig vor?" am 14.11.2024 in Karlsfeld

Am 14.11.2024 hielt Thorsten Siefarth, Rechtsanwalt, Fachbuchautor und Dozent, einen Vortrag zu Vorsorgevollmacht und Patiententenverfügung.

Hier finden Sie alle Unterlagen zu dem Vortrag – zunächst seine Folien:

(Dieses pdf besteht aus 6 Seiten, durch die Sie mit der Maus durch Klick auf die Pfeil-Tasten am unteren Rand blättern können.
Sie können es auch hier herunterladen).

Vortrag-Vorsorgevollmacht-Patientenverfuegung-als-Handout-2024-11-14

In seinem Vortrag hat Thorsten Siefarth die Broschüre des bayerischen Staatsministeriums für Justiz empfohlen. Diese enthält auch Formulare zum Ausfüllen der Dokumente, die Sie mittels Frage und Antwort gut durch die Aufgabe führen. Diese Broschüre können Sie auf der Seite des Ministeriums finden. Bitte beachten Sie im unteren Bereich die beiden pdf-Links.

Eine Vorsorgevollmacht können Sie, wenn Sie wollen, auf dem Landratsamt Dachau beglaubigen lassen.

Ihre Dokumente können Sie beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Dazu gehen Sie auf https://www.vorsorgeregister.de/ und dort auf den Menüpunkt „Privatpersonen“ und darunter auf „Neuregistrierung Vorsorgeangelegenheiten“. Wenn Sie dort Ihre Dokumente registriert haben, weiß insbesondere das Betreuungsgericht, dass Sie ein entsprechendes Dokument erstellt haben. Das Dokument selbst ist dort aber nicht hinterlegt. Sie müssen es also weiter im Original vorzeigen.

Beratungen zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung bieten die Verbraucherschutzzentralen und viele soziale Träger an.
Für eine Patientenverfügung kann man sich gegebenenfalls auch vom Hausarzt beraten lassen.
Zusätzlich zu einer Vorsorgevollmacht ist es auch sinnvoll, für Vollmachten bei Banken deren Banken-eigenen Formulare zu verwenden.

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